Schwangerschaft


Da sich in letzter Zeit durch viele Gesetzesänderungen in der Schwangerenversorgung einiges verändert hat, möchten wir sie informieren:
Zur Überwachung einer normalen Schwangerschaft sind in den Mutterschaftsrichtlinien folgende Untersuchungen vorgesehen:
1. Blutuntersuchungen:
Blutgruppe, Lues (Syphilis-) überprüfung, Blutgruppenantikörper, Aidstest, Rötelntiter, Hepatitis (Leberentzündung) -Kontrolle
2. Urintest auf Chlamydien
3. Untersuchungen wie im Mutterpaß aufgeführt:
Gewicht, Blutdruck, Urin, Eisenversorgung durch Blutkontrollen
4. Drei Ultraschalluntersuchungen:
ca. 10. SchwangerSchaftsWoche, ca. 20. SSW, ca. 30. SSW
Diese Untersuchungen werden weiterhin auch bei völlig unauffälligem Schwangerschaftsverlauf wie bisher routinemäßig auf Kosten der Krankenkassen durchgeführt.
Zusätzlich gibt es weitere sinnvolle diagnostische Maßnahmen, die eine Krankheit bereits vor dem Auftreten von Symptomen (d.h. in der Regel vor dem Ausbrechen der Krankheit) aufdecken können. Diese Untersuchungen werden vom Berufsverband der Frauenärzte zwar seit langem empfohlen und gefordert, aber von den Krankenkassen nicht übernommen.
Wir möchten Ihnen diese nicht vorenthalten! Nach einem persönlichen Gespräch können Sie auswählen, welche dieser Tests für Sie individuell wichtig sind. Die Kosten dafür sind von Ihnen selbst zu tragen.
1. BLUTUNTERSUCHUNGEN:
Toxoplasmosetestung
Infektionskrankheit, die durch rohes Fleisch oder Katzenkot übertragen werden kann. Die Erstansteckung der Mutter kann beim Kind z.B. eine schwere Gehirnschädigung hervorrufen.
Blutzuckerbelastungstest
häufig ist ein erhöhter Blutzucker nicht durch eine Urintestung zu erkennen, das Kind muß unter Umständen die Mutter mitversorgen und kann schwere Schäden davontragen. Dieser Test ist besonders wichtig bei bestimmten Risikogruppen: Übergewicht, mütterliches Alter über 30 Jahre
Triple-Test
Bei dieser Blutuntersuchung kann eine Risikoabschätzung für bestimmte Mißbildungen (besonders z.B. Morbus Down = Trisomie 21 und Spina bifida = Offener Rücken) vorgenommen werden. Die Blutuntersuchung hat mit einem zusätzlichen Ultraschall zur exakten Bestimmung des Schwangerschaftsalters eine noch bessere Genauigkeit.
Nacken-Falte-Messung (Nackentransparenz- bzw. Nachdichte-Messung)
Mit dieser Ultraschallmessung der kindlichen Nackendichte in der 13./14. SSW können mögliche Fehlbildungen und Chromosomenstörungen zu ca. 70% und in Kombination mit einer Bestimmung zweier Hormone aus dem mütterlichen Blut bis zu 90% erkannt werden.
2. ZUSÄTZLICHE ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGEN AUF WUNSCH
z.B. mit Familie oder zur Geschlechtsbestimmung
3. SCHEIDENABSTRICHE VOR DER ENTBINDUNG
GO-Test
Nachweis von Gonokokken, die beim Kind durch Ansteckung bei der Geburt z.B. zu Blindheit führen können.
Streptokokken B-Test
B-Streptokokken können bei jeder Frau nachweisbar sein und beim Kind durch Ansteckung bei der Geburt zu schweren Infektionen mit Todesfolge führen.
Sprechzeiten
Mo | 14.00 - 19.00 Uhr |
Di | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mi | 08.00 - 13.00 Uhr |
Do | 13.00 - 19.00 Uhr |
Fr | 08.00 - 13.00 Uhr |